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BGH stärkt Vermieterrechte bei Eigenbedarfskündigungen
Nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH) kann eine Investorengemeinschaft auch künftig kündigen, wenn einer der Gesellschafter begründet Eigenbedarf anmeldet. Wohnungsmieter müssen auch in Zukunft damit rechnen, dass ihnen die Gesellschafter einer Investorengemeinschaft mit Verweis auf Eigenbedarf eines Gesellschafters die Kündigung schicken, zumindest, wenn die Investoren sich zu einer "Gesellschaft bürgerlichen Rechts" (GbR) zusammengeschlossen haben und einer der Gesellschafter zu Recht Eigenbedarf anmeldet. Der BGH bestätigte seine bisherige Rechtsprechung, die das zulässt. Bisher wurde eine Eigenbedarfskündigung allerdings unwirksam, wenn der Vermieter nicht seiner Pflicht nachkam, eine andere Wohnung im selben Haus als Ersatz anzubieten, wenn diese zufällig frei wird.

Künftig bleibt es auch in so einem Fall bei der Kündigung, so dass Mieter sogar etwas schlechter gestellt werden als bisher. Der Mieter hat höchstens Anspruch auf Schadenersatz, etwa für Umzugskosten.
Ältere zieht es verstärkt in die Ballungsgebiete ...
Wiederverkaufswert - Lage und Bodenpreis sind die entscheidenden Faktoren.

Die Wertentwicklung einer Immobilie ist von zahlreichen Faktoren abhängig: Wichtig für die Wertsteigerung und spätere Verkäuflichkeit der Immobilie sind vor allem Lage, Größe, Verkehrsanbindung und Erhaltungszustand. Darauf weist die Dresdner Bank hin. Die Bankexperten machen drei Trends in Sachen Immobilien aus: Erstens:
Viele ältere Menschen werden in Zukunft lieber in städtischen Gebieten mit guter Infrastruktur leben als auf dem Lande. Dadurch steige die Nachfrage nach Immobilien in Ballungsgebieten und ihren Grüngürteln. Zweitens: Die Menschen müssten beruflich immer mobiler werden, was schlecht an den Verkehr angebundene Regionen zu tendenziell unattraktiven Immobilienmärkten mache. Und drittens: Immer öfter wolle und könne die Erbengeneration nicht mehr da leben, wo das Häuschen der Eltern stehe. In erster Linie sind den Angaben zufolge Lage und Bodenpreis die entscheidenden Kriterien für den Wiederverkaufswert von Eigenheimen. Sie könnten bis zu 40 Prozent zum Gesamtpreis beitragen. Eine sehr individuelle und hochwertige Ausstattung werde vom späteren Käufer dagegen nur selten honoriert. Nur der eigene Geschmack und das Heimatgefühl zählen. Wer auch unter Renditeaspekten baut oder kauft, sollte die Gesetze des Marktes akzeptieren, damit es beim Wiederverkauf keine Enttäuschung gibt, raten die Bankexperten.

Quelle: SZ
Frauen entscheiden beim Immobilienkauf
Auch beim Immobilienkauf unterscheidet sich die Sichtweise von Männern und Frauen, so das Ergebnis einer Untersuchung des Marktforschungsinstitut Inra.
Unterm Strich bleibt: letztendliche Kaufentscheidung wird durch die Frauen gefällt.

Quelle: Die Welt
Verbraucherstreitbeilegungsgesetz: Dazu sind Makler verpflichtet
Maklerunternehmen mit elf oder mehr Mitarbeitern müssen auf ihren Webseiten ausdrücklich erklären, ob sie zur Teilnahme an einer Streitbeilegung vor einer Streitschlichtungsstelle bereit sind oder nicht. Das regelt das sogenannte Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG). Unterlässt ein verpflichteter Makler den Hinweis, droht eine Abmahnung. Wie Makler auf Nummer sicher gehen...
... wieder Premium Partner des größten Immobilienportals
Sehr geehrte FutureProjektentwicklung, Ihre Expertise, Ihre langjährige Erfahrung und Ihre herausragende Kundenorientierung haben sich gelohnt: Sie wurden von Ihren Kunden ausdrücklich empfohlen und besser bewertet als viele Ihrer Mitbewerber. Damit gehören SIe zu den Besten Ihrer Branche und erhalten heute die Auszeichnung zum Premium-Partner 2017 - herzlichen Glückwunsch!

Quelle: Immobilienscout24
Vermieterbestätigung bei Auszug wird wieder abgeschafft...
Jetzt amtlich: Vermieterbestätigung bei Auszug wird abgeschafft
25.10.2016

Ab dem 1. November 2016 müssen Vermieter ihren Mietern nicht mehr den Auszug bestätigen. Die Vermieterbestätigung muss dann nur noch beim Einzug ausgestellt werden.

Vor einem Jahr, am 1. November 2015, wurde die Mitwirkungspflicht des Vermieters bei der An- und Abmeldung des Mieters bei der zuständigen Meldebehörde wieder eingeführt. Dies hat zur Folge, dass Vermieter ihren Mietern den Ein- oder Auszug innerhalb von zwei Wochen bestätigen müssen. Diese Vermieterbestätigung (häufig auch: Wohnungsgeberbestätigung) muss der Mieter beim Einwohnermeldeamt vorlegen, wenn er sich an- bzw. abmeldet.

Nun wurde eine Änderung des Bundesmeldegesetzes beschlossen. Nach dieser ist der Vermieter nicht mehr verpflichtet, dem Mieter den Auszug zu bescheinigen, sodass Vermieter ihren Mietern nur noch den Einzug bestätigen müssen. Die Änderung wird damit begründet, dass die Vermieterbestätigung mit einem hohen Verwaltungsaufwand verbunden ist, der im Fall einer Abmeldung nicht damit gerechtfertigt werden könne, Scheinanmeldungen zu verhindern.

Quelle: Haus & Grund Bayern
NEU seit 01.06.2015 – Das Bestellerprinzip.
Ab dem 01.06.2015 trat eine Gesetzesänderung des Wohnungsvermittlungsgesetzes in Kraft – das sogenannte „Bestellerprinzip“. Es besagt, dass künftig derjenige den Makler bezahlt, der ihn bestellt hat. Das neue Gesetz gilt ausschließlich für die Vermietung von Wohnimmobilien, nicht für den Verkauf von Immobilien oder Gewerbe. Das bedeutet: Wenn Wohneigentum frei wird und sich der Vermieter an den Makler seines Vertrauens wendet, der sich um alles kümmert, so zahlt der Vermieter die Provision. Für den Mieter ist die Anmietung der Immobilie kostenfrei. Mehr Infos zu unserem professionellen Vermietungsservice finden Sie unter der Rubrik Vermietung.
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